Pfarrgemeinderat
FUNKTIONSPERIODE 2022-2027
Die Wahl am 13.März 2022 wurde als „Urwahl“ durchgeführt. Mit den Wahlvorschlägen wurde Kontakt aufgenommen und die folgenden Personen konnten für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat gewonnen werden. Diese 13 Räte wurden am 3. April beim Sonntagsgottesdienst der Pfarre vorgestellt.
vorne v.l.n.r.
Pastoralassistent Christoph Putschögl, Susanne Spandl, Michael Tanzer, Matthias Mayr, Veronika Dachsberger, Claudia Tanzer, Pfarrer Stefan
hinten v.l.n.r.
Barbara Mayr, Diakon Christian Mayr, Franz Friesenegger, Roman Dachsberger, Bernadette Resch, Robert Brunbauer, Pfarrsekretärin Angelika Burgstaller, Horst Aichinger
Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Die Erneuerung von Kirche und Welt durch lebendige Christengemeinden ist erklärtes Ziel des II. Vatikanischen Konzils. In diesem Bemühen hat der Pfarrgemeinderat seine Wurzeln.
Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
- Mitwirkung an Entscheidungen, die das Pfarrleben betreffen.
- Vertretung der Pfarre nach außen.
- Ca. 6 Pfarrgemeinderatssitzungen pro Jahr.
- Dauer der Funktion: 5 Jahre.
- Mitgestaltung in folgenden Bereichen: Caritas, Ehe & Familie, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit, Katholisches Bildungswerk, Alle Welt, Jungend/Jungschar/Mini’s, Feste u. Feiern.